Die gesetzliche Registrierungsfrist nach § 33 BSIG lief am 6. März 2026 ab, die Nachsichtsphase des BSI endete am 31. Juli 2026. Für betroffene Unternehmen in Deutschland ist NIS2 damit keine Frage der Vorbereitung mehr, sondern der Nachweisfähigkeit im Prüfungsfall. Dieser Leitfaden zeigt Geschäftsleitungen, CISOs und Compliance-Verantwortlichen, wie sie ihre Betroffenheit nach § 28 BSIG belastbar feststellen und dokumentieren, die zehn Maßnahmenbereiche des § 30 BSIG mit prüffähigen Nachweisen unterlegen und Melde- sowie Registrierungspflichten organisatorisch so verankern, dass sie einer Aufsichtsprüfung standhalten. Rechtsstand: 25. August 2026.
✔ Zusammenfassung für Entscheider
✔ Warum das Thema jetzt entscheidend ist
✔ Wer betroffen ist: die Einstufung nach § 28 BSIG
✔ Was das BSIG konkret verlangt
✔ Wo es in der Praxis regelmäßig hakt
✔ Ein realistischer Umsetzungsfahrplan
✔ Pflicht und Empfehlung sauber trennen
✔ Was sollten Sie jetzt tun?
✔ Wie VISTA InfoSec unterstützt
VISTA InfoSec LLC,347 Fifth Ave,
Suite 1402-526, New York, NY 10016
© Copyright 2026. VISTA InfoSec. All Rights Reserved. | Disclosure Policy | Privacy Policy | Sitemap
Enquire Now
WhatsApp us